Ihre Aufgabe besteht darin, mit dem Tag-O-Meter sicherzustellen, dass unsere Tiere gekennzeichnet werden, damit sie rückverfolgt werden können. Rückverfolgbarkeit ist die Möglichkeit, Tiere oder Nahrungsmittel über ihren Lebenszyklus zu verfolgen: mit Ohrmarken, Strichcodes und elektronischen Chips.
Rückverfolgbarkeit erhöht die Lebensmittelsicherheit, denn unsere Gesundheit und die unserer Tiere sind eng miteinander verknüpft: „Tiere + Menschen = eine Gesundheit“.
Die Kennzeichnung von Tieren ist nicht nur aus veterinärmedizinischer Sicht wichtig (insbesondere zur Kontrolle ansteckender Tierseuchen), es bestehen auch viele weitere Vorteile für die Lebensmittelkette, z. B. für die Betriebsverwaltung und die Produktqualität.
Wie werden Tiere in der EU gekennzeichnet?
Für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung von Tieren ist der Tierhalter verantwortlich. Rinder werden einzeln mit zwei Ohrenmarken, von denen eine elektronisch sein kann, gekennzeichnet. Auch Schafe und Ziegen werden einzeln gekennzeichnet, und zwar in der Regel mit elektronischen Kennzeichen. Das kann eine elektronische Ohrmarke, ein Bolus oder – mit gewissen Einschränkungen – ein injizierbarer Transponder oder ein elektronisches Kennzeichen an der Fessel sein. Schweine werden in Partien mit Ohrenmarken oder Tätowierungen gekennzeichnet. Alle Rinder-, Schweine-, Schaf und Ziegenhalter müssen Verbringungen in ihre Betriebe sowie aus ihren Betrieben an nationale Datenbanken melden.
Und ist es an Ihnen, möglichst viele Tiere zu markieren!
Directorate General for Health and Consumers - European Commission